Die Vergütung der Architektenleistung wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Hierbei setzt sich das Gesamtangebot des Architekten aus neun unterschiedlichen Leistungsphasen zusammen.
• LP 1: Grundlagenermittlung
• LP 2: Vorplanung mit Kostenschätzung
• LP 3: Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung
• LP 4: Genehmigungsplanung
• LP 5: Ausführungsplanung
• LP 6: Vorbereitung der Vergabe, (Kostenvoranschlag, LV)
• LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
• LP 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
• LP 9: Objektbetreuung inklusive Gewährleistungsverfolgung
Im Architektenvertrag wird individuell festgehalten, welche Planungsphasen beauftragt und vergütet werden. Hierbei wird das Honorar auch abhängig von Baukosten und Qualität des Bauvorhabens angesetzt.
Für Fachplaner wie Statiker, Energieberater und zum Beispiel Heizungs- und Lüftungsplaner fallen zusätzliche Honorare an, die ebenfalls nach HOAI abgerechnet werden.
Ein Erstgespräch zur Erläuterung des vom Auftraggeber gewünschten Planungsumfangs wird nicht berechnet.