Honorar

SACHVERSTÄNDIGE/ GUTACHTER

Honorar Sachverständige

Das Honorar für Bausachverständigenleistungen wird i.d.R. frei vereinbart.
Die Beratungskosten berechnen sich nach tatsächlichem Aufwand und vereinbartem Zeithonorar.
Die Honorierung der Sachverständigenleistungen erfolgt nach einem Stundensatz in Höhe von 125 €/h netto, zzgl. Neben- und Reisekosten und ist abhängig vom Umfang und von der Komplexität der zu erbringenden Leistungen.
Sollte zur Auftragserteilung keine Honorarvereinbarung zustande gekommen sein, so wird nach den Sätzen des JVEG: „Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz“ abgerechnet. Das JVEG kann unter http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html eingesehen werden.

Zu den Kosten für den Zeitaufwand kommen die Nebenkosten, welche entweder einzeln erfasst werden (ähnlich bei Gerichtsgutachten) oder mit einem festen Prozentsatz beaufschlagt werden. Kosten für den Einsatz besonderer Geräte und Messeinrichtungen (z.B. Thermografiekamera, Datenlogger etc.) werden nach Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer muss zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

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