Die Beweissicherung durch einen Sachverständigen/Gutachter in Dachau un Munich
Die präventive Beweissicherung durch einen Gutachter sollte vor Beginn aller Baumaßnahmen innerstädtischer und in Wohngebieten geplanter Bauprojekte erfolgen.
Hierbei wird auf Kosten des Bauherren der Zustand fremder Gebäude, Grundstücke, Verkehrswege etc. welche in der näheren Umgebung der vorgesehenen Baumaßnahmen liegen festgehalten. Somit können später eventuell ungerechtfertigte Haftungsansprüche abgewehrt werden.
Ebenso kann eine präventive Beweissicherung durch einen Gutachter auf Veranlassung des Besitzers eines an ein geplantes Bauvorhaben grenzenden Grundstücks, Gebäudes, Verkehrsweges etc. erstellt werden. Somit können nach Beendigung der Baumaßnahme ggf. berechtigte Haftungsansprüche gestellt werden.
Im Nachgang an die präventive Beweissicherung werden Protokolle erstellt, die in der Regel aus vielfältigem digitalen Bildmaterial in hoher Auflösung bestehen sowie einem textlichen Teil, in dem besondere Feststellungen aufgeführt werden.
In gewissen Fällen ist eine Zwischenbegehung durch einen Gutachter anzuraten, z.B. nach Abrissarbeiten um im Nachhinein Ursachen für eventuelle Schäden eingrenzen zu können.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollte eine Endbegehung durch einen Gutachter erfolgen, um den Zustand unmittelbar nach Bauende dokumentieren zu können.
Der Umfang der Beweisaufnahme wird in der Regel abhängig von der Art des Bauvorhabens individuell festgelegt. Hierbei sind z.B. Umfang der Abrissarbeiten, lokale Verhältnisse (schwieriger Baugrund) und vorhandenes Schadenspotential (Altbausubstanz) zu berücksichtigen.
Sachverständige Baubegleitung / Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)
Die sachverständige baubegleitende Qualitätsüberwachung/baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Bausachverständigen/Gutachter ermöglicht dem Bauherren eine neutrale Qualitätskontrolle bei der Umsetzung seines Bauvorhabens. Er stellt in seiner beratenden Tätigkeit sicher, daß Baubeschreibung, Bauplanung und Bauausführung übereinstimmen.
In der ersten Phase sollte zunächst eine ausführliche Überprüfung der Planungs- und Vergabeunterlagen noch vor Unterzeichnung erfolgen, um vorab Schäden durch mögliche Planungsfehler zu vermeiden.
Nach Beginn der Bauphase werden in der Regel nach Fertigstellung einzelner Bauabschnitte Baustellentermine zwischen dem Gutachter und der Baufirma vereinbart (z.B. nach Fertigstellung des Kellers inclusive Abdichtungsarbeiten, nach Fertigstellung des Rohbaus oder während der einzelnen Phasen des Innenausbaus.
Hierbei werden die einzelnen Begehungen der Baustelle durch Erstellung von digitalem Bildmaterial dokumentiert und in einem Kurzprotokoll festgehalten.
Nach Abschluss der Bauphase erfolgt die Abnahme. Auch hier ist eine sachverständige Baubegleitung zu empfehlen, da zum einen meist die letzte Rate für die Bauleistung fällig wird, zum anderen sich die Beweislast umkehrt und die Verjährungsfrist beginnt.
Bauschadengutachten
Die Ursachen für Schäden/Mängel an Gebäuden sind sehr vielfältig.
Sie können durch Planungsfehler oder Fehler bei der Umsetzung am Bau, materialspezifische Gegebenheiten, äußere Einwirkungen, thermische Veränderungen aber auch durch fehlerhaftes Nutzerverhalten entstehen.
Sie sind ohne fachliche Hilfe durch einen Bausachverständigen/Gutachter
schwer zu ermitteln. Er ist hier der kompetente Ansprechpartner.
In der Regel wird bei einem ersten Termin mit dem Auftraggeber der Sachverhalt durch den Gutachter geklärt und der Umfang des zu erstellenden Gutachtens individuell festgelegt. Es werden die notwendigen für die Objektbegehung erforderlichen Unterlagen und der Ortstermin für die Objektbegehung abgestimmt.
Bei einem ersten Ortstermin
erfolgt die Aufnahme der zu begutachtenden Schäden/Mängel und es werden eventuell notwendige Messungen durch den Sachverständigen/Gutachter durchgeführt. Hierbei können ggf. auch zur Ursachenermittlung notwendige Bauteilöffnungen und sonstige Maßnahmen (Druck- oder Dichtigkeitsprüfungen) festgelegt werden. Diese erfolgen auf Veranlassung des Auftraggebers.
Sollten sich während des Ortstermins weitere Fragestellungen ergeben, werden diese in Absprache mit dem Auftraggeber durch den Sachverständigen bzw. Gutachter ergänzend aufgenommen und im Rahmen des Gutachtens zusätzlich bearbeitet.
Nach Durchführung des Ortstermins wird ein ausführlicher Bericht mit digitalem Bildmaterial erstellt.
Hierdurch kann eine neutrale Ursachenermittlung vorgenommen werden, deren Ergebnisse in das Gutachten einfließen. Nach Absprache, können Vorschläge ausgearbeitet werden, wie das Ausmaß der Schäden/Mängel begrenzt und diese im Nachgang beseitigt werden können.
Aufgrund der gesammelten Daten wird ein abschließendes Gutachten im vorab festgelegten Umfang erstellt.